Geschäftsbedingungen | Impressum

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ARTIKEL 1 – ANWENDBARKEIT

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Intermodal Telematics B.V., eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 59281553, gelten für alle ihre Angebote, Preisangebote und Vorschläge sowie für Verträge, Rechtshandlungen seitens Intermodal Telematics B.V. und alle sonstigen Verträge, bei denen Intermodal Telematics B.V. Vertragspartei ist, soweit die Parteien von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht schriftlich abweichen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch zugunsten derjenigen Personen, die für Intermodal Telematics B.V. tätig sind.
  3. Mündliche Angebote und Verpflichtungen sind für Intermodal Telematics B.V. nur verbindlich, nachdem und soweit sie von ihr schriftlich bestätigt werden.
  4. Falls die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer oder mehreren Bestimmungen des Vertrags im Widerspruch stehen oder davon abweichen, gelten die Bestimmungen des Vertrags nur und soweit der Vertrag von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen explizit und ausdrücklich abweicht.
  5. Die von unserem Kunden angewandten Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nicht für Angebote, Preisangebote oder Vorschläge von Intermodal Telematics B.V. oder für den Vertrag oder jeden anderen Vertrag, bei dem Intermodal Telematics B.V. Vertragspartei ist, außer wenn und nur soweit Intermodal Telematics B.V. diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat. Wenn sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Kunden anwendbar sind, haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Intermodal Telematics B.V. Vorrang.
  6. Die Parteien werden stets klarstellen, dass sie im eigenen Namen und auf eigene Gefahr als unabhängige, nichtverbundene Parteien auftreten. Die Parteien haben nicht das Recht, im Namen der jeweils anderen Partei Verträge für die jeweils andere Partei abzuschließen oder Verpflichtungen zu übernehmen oder Verbindlichkeiten gegenüber Drittparteien einzugehen. Der Vertrag hat daher nicht den Zweck der Schaffung eines Rechtsverhältnisses, gleich welcher Art, welches über den Umfang der Rechte und Pflichten hinausgeht, die die Parteien aufgrund des Vertrags gegenseitig haben. Der Vertrag hat nicht den Zweck, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, ein Joint Venture, ein Vertretungsverhältnis oder ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen.
  1. Alle von Intermodal Telematics B.V. abgegebenen Angebote und Preisangebote sind unverbindlich, außer wenn Intermodal Telematics B.V. ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt. Intermodal Telematics B.V. hat jederzeit das Recht, jedes dem Kunden unterbreitete Angebot und/oder jedes Preisangebot jederzeit zu widerrufen, zurückzunehmen oder zu ändern, bis der Kunde ein solches Angebot und/oder ein solches Preisangebot rechtsverbindlich annimmt. Angebote und Preisangebote gelten für den in den Angeboten und Preisangeboten genannten Zeitraum. Ist keine Gültigkeitsdauer angegeben, gelten Angebote und Preisangebote bis zum Ende des darauffolgenden Monats.
  2. Die den Angeboten und/oder Preisangeboten beigefügten Informationen (wie Zeichnungen, Bilder, Software-Tools, technische Beschreibungen und Muster) wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, sind jedoch für Intermodal Telematics B.V. nicht verbindlich. 3. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch den Kunden oder in seinem Namen bereitgestellten Informationen, die Intermodal Telematics B.V. dem Angebot und/oder Preisangebot zugrunde gelegt hat. Wenn sich zeigt, dass dies nicht der Fall war, erlischt das Preisangebot rückwirkend. Sollte der Vertrag bereits bestehen, ist Intermodal Telematics B.V. zu seiner sofortigen Annullierung wegen Fehlerhaftigkeit berechtigt.
  3. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche (auch per E-Mail), bedingungslose Bestätigung des gesamten Preisangebots von Intermodal Telematics B.V. durch den Kunden, einschließlich Bestätigung der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Elektronische Mitteilungen gelten als empfangen zum Zeitpunkt der Absendung, soweit der Kunde nichts Gegenteiliges nachweist. Wenn die Mitteilungen infolge von Liefer- und/ oder Zugänglichkeitsproblemen in Bezug uf die elektronische Mailbox und/oder die Peripheriegeräte des Kunden nicht empfangen wurden, trägt der Kunde das damit einhergehende Risiko, selbst wenn sich die elektronische Mailbox bei einer Drittpartei befindet.

ARTIKEL 2 – ANGEBOT UND ANNAHME

  1. Alle von Intermodal Telematics B.V. abgegebenen Angebote und Preisangebote sind unverbindlich, außer wenn Intermodal Telematics B.V. ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt. Intermodal Telematics B.V. hat jederzeit das Recht, jedes dem Kunden unterbreitete Angebot und/oder jedes Preisangebot jederzeit zu widerrufen, zurückzunehmen oder zu ändern, bis der Kunde ein solches Angebot und/oder ein solches Preisangebot rechtsverbindlich annimmt. Angebote und Preisangebote gelten für den in den Angeboten und Preisangeboten genannten Zeitraum. Ist keine Gültigkeitsdauer angegeben, gelten Angebote und Preisangebote bis zum Ende des darauffolgenden Monats.
  2. Die den Angeboten und/oder Preisangeboten beigefügten Informationen (wie Zeichnungen, Bilder, Software-Tools, technische Beschreibungen und Muster) wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, sind jedoch für Intermodal Telematics B.V. nicht verbindlich. 3. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch den Kunden oder in seinem Namen bereitgestellten Informationen, die Intermodal Telematics B.V. dem Angebot und/oder Preisangebot zugrunde gelegt hat. Wenn sich zeigt, dass dies nicht der Fall war, erlischt das Preisangebot rückwirkend. Sollte der Vertrag bereits bestehen, ist Intermodal Telematics B.V. zu seiner sofortigen Annullierung wegen Fehlerhaftigkeit berechtigt.
  3. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche (auch per E-Mail), bedingungslose Bestätigung des gesamten Preisangebots von Intermodal Telematics B.V. durch den Kunden, einschließlich Bestätigung der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Elektronische Mitteilungen gelten als empfangen zum Zeitpunkt der Absendung, soweit der Kunde nichts Gegenteiliges nachweist. Wenn die Mitteilungen infolge von Liefer- und/ oder Zugänglichkeitsproblemen in Bezug uf die elektronische Mailbox und/oder die Peripheriegeräte des Kunden nicht empfangen wurden, trägt der Kunde das damit einhergehende Risiko, selbst wenn sich die elektronische Mailbox bei einer Drittpartei befindet.

ARTIKEL 3 – LIEFERUNGEN 1.

Die Lieferung von Waren erfolgt stets auf Kosten des Kunden. Der Kunde akzeptiert separate Lieferungen.

  1. Bei einem Verkauf erfolgt der Eigentumsübergang erst nach vollständiger Zahlung des Gesamtpreises.
  2. Falls der Kunde nicht innerhalb vierzehn (14) Tagen nach Lieferung per E-Mail oder Post reklamiert, wird davon ausgegangen, dass er die gelieferte Hardware, Software oder die erbrachte Dienstleistung ohne jede Einschränkung oder jeden Vorbehalt akzeptiert hat.
  3. Alle von Intermodal Telematics B.V. genannten oder vereinbarten Liefertermine und Bedingungen gelten stets als Solltermine, die nur Richttermine und für Intermodal Telematics B.V. nicht verbindlich sind. Intermodal Telematics B.V. wird angemessene Anstrengungen machen, um den spätesten Liefertermin oder das späteste Lieferdatum einzuhalten. Die Parteien anerkennen, dass eine Änderung oder Ergänzung der im Vertrag beschriebenen Arbeiten dazu führen könnte, dass die vereinbarten Termine nicht eingehalten werden. Das bloße Versäumnis von Intermodal Telematics B.V., den letzten Liefertermin oder sonstigen Termin oder das letzte von Intermodal Telematics B.V. angegebene oder zwischen den Parteien vereinbarte Datum einzuhalten, stellt keine Rechtsverletzung durch Intermodal Telematics B.V. dar.

ARTIKEL 4 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Alle im Preisangebot oder auf dem Bestellformular genannten Preise sind in Euro angegeben und enthalten keine MwSt und andere vom Staat erhobene Gebühren, Kosten und Abgaben. 2. Alle Rechnungen sind innerhalb 8 Kalendertagen zahlbar, außer wenn zwischen Intermodal Telematics B.V. und dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 3. Rechnungen können nur per Post oder E-Mail angefochten werden, und zwar innerhalb eines Zeitraums von höchstens 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum.
  2. Wenn der Kunde die Rechnungen nicht an dem oder vor dem Fälligkeitsdatum beglichen hat, ist der Kunde in Verzug, ohne die Notwendigkeit einer Verzugsmitteilung oder eines Aufforderungsschreibens. Von diesem Zeitpunkt an und bis zum Datum der vollständigen Begleichung schuldet der Kunde auch Zinsen zum gesetzlichen Handelszinssatz auf den noch ausstehenden Betrag.
  3. Wenn der Kunde die Rechnungen nicht an dem oder vor dem Fälligkeitsdatum beglichen hat, ist Intermodal Telematics B.V. auch berechtigt: A. den Rechnungsbetrag um die Verwaltungs-kosten, Mahnkosten und sonstigen Kosten zu erhöhen, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde das Fälligkeitsdatum überschritten hat; B. ein Inkassobüro mit der Angelegenheit zu beauftragen. In diesem Fall schuldet der Kunde ausdrücklich – neben der Hauptsumme, den Zinsen zum gesetzlichen kommerziellen Zinssatz und neben Verwaltungs- und Mahnkosten – alle außergerichtlichen und eventuellen gerichtlichen Kosten, zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Kosten. Die Höhe der außergerichtlichen Kosten wird auf mindestens 15% der Hauptsumme festgesetzt; C. Vertragsgemäße Arbeiten auszusetzen oder D. den Vertrag mit sofortiger Wirkung und außergerichtlich aufzulösen, unbeschadet der sonstigen Rechte von Intermodal Telematics B.V.
  4. Die entsprechenden Unterlagen und Informationen aus den Aufzeichnungen oder Systemen von Intermodal Telematics B.V. bilden den vollständigen Nachweis der von Intermodal Telematics B.V. erbrachten Dienstleistungen und der Beträge, die der Kunde Intermodal Telematics B.V. für diese Dienstleistungen schuldet, unbeschadet des Rechts des Kunden, den Widerlegungsnachweis zu erbringen.
  5. Die vom Kunden vorgenommenen Zahlungen werden verwendet, erstens zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Aufwendungen und zweitens zur Begleichung der ältesten, noch unbezahlten Rechnung, ungeachtet dessen, was der Kunde nach Begleichung der Rechnung ausführt, außer wenn Intermodal Telematics B.V. eine andere Reihenfolge beschließt.
  6. Im Fall von unvollständiger, unzureichender oder verspäteter Zahlung ist Intermodal Telematics B.V. berechtigt, ihre sämtlichen Verpflichtungen ohne Zahlung eines Ausgleichsbetrags bis zum Zeitpunkt der Begleichung der geschuldeten Beträge auszusetzen. Intermodal Telematics B.V. kann unter anderem SIM-Karten deaktivieren und Webdienste abstellen. Alle Kosten betreffend die Deaktivierung und Reaktivierung von SIM-Karten gehen zulasten des Kunden.
  7. Im Fall von unvollständiger, unzureichender oder verspäteter Zahlung ist der Kunde verpflichtet, auf einfache Anforderung durch Intermodal Telematics B.V. alle gelieferte Hardware unbeschädigt und auf Kosten des Kunden zu retournieren.

ARTIKEL 5 – GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

  1. Alle gewerblichen Schutzrechte, geistigen oder sonstigen Eigentumsrechte an den Produkten, die von Intermodal Telematics B.V., ihren Mitarbeitern, Beratern und Subunternehmern im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags generiert werden, bleiben ausschließliches Eigentum von Intermodal Telematics B.V. Die Lieferung von Hardware, Software und die Erbringung von Dienstleistungen durch Intermodal Telematics B.V. gegenüber dem Kunden bedeutet keinesfalls eine Übertragung irgendwelcher dieser Rechte.
  2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, gekaufte, gemietete oder geleaste Waren ohne die vorherige ausdrückliche Genehmigung von Intermodal Telematics B.V., weder direkt noch indirekt, zu übertragen, zu verpfänden, zu verleihen, zu verpachten, zu vermieten oder einer Drittpartei zum Gebrauch zu überlassen.
  3. Kein Vertrag bewirkt die Übertragung irgendwelcher geistiger Eigentumsrechte von Intermodal Telematics B.V. auf den Kunden.
  4. Intermodal Telematics B.V. ist berechtigt, bei der Erbringung der Dienstleistungen technische Maßnahmen zu implementieren, um ihre geistigen Eigentumsrechte zu schützen, einschließlich der – jedoch ausdrücklich nicht beschränkt auf die – Vernichtung von Hardware oder Software nach Beendigung des Vertrags. Es ist dem Kunden nicht erlaubt, diese technischen Maßnahmen zu umgehen und/oder zu beseitigen oder eine solche Umgehung und/oder Beseitigung zu veranlassen, außer mit schriftlicher Genehmigung von Intermodal Telematics B.V.
  5. Falls die Lieferung von Hardware oder die Erbringung von Dienstleistungen den Gebrauch von Software erfordert, die Eigentum von Intermodal Telematics B.V. ist, oder wenn eine Lizenz erteilt wurde, bewilligt Intermodal Telematics B.V. dem Kunden eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz für die Nutzung dieser Software. Intermodal Telematics B.V. kann an der Software jederzeit Verbesserungen vornehmen. Der Kunde darf die Software ausschließlich für den Zweck verwenden, für den sie bereitgestellt wurde.
  6. Der Kunde darf die Software für eine Drittpartei nicht kopieren, verkaufen, verleihen, vermieten oder dieser Partei auf andere Weise zur Verfügung stellen. Er darf die Software nicht reproduzieren oder auf irgendeine andere Weise duplizieren, außer als Backup seiner eigenen Daten, die im Besitz des Kunden verbleiben.
  7. Der Kunde darf die Dienstleistungen nicht für kommerzielle Zwecke oder für andere als die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Zwecke verwenden. Das Recht des Kunden zur Nutzung der Dienstleistungen ist nicht übertragbar.

ARTIKEL 6 – GARANTIE

  1. Intermodal Telematics B.V. garantiert, dass die gelieferten Waren und die erbrachten Dienstleistungen für die Dauer von 1 Kalenderjahr der Beschreibung im Preisangebot oder im Vertrag entsprechen. Die Garantie gilt nur bei normalem Gebrauch. Während dieser Garantiezeit hat der Kunde Anspruch entweder auf kostenlose Reparatur oder kostenlosen Ersatz, je nach dem Ermessen von Intermodal Telematics B.V. Der Kunde hat Intermodal Telematics B.V. innerhalb eines Zeitraums von 8 Kalendertagen nach Feststellung eines Mangels über den betreffenden Mangel per Post oder E-Mail zu informieren.
  2. Bei einem Hardware- oder Softwarefehler ist Intermodal Telematics B.V. ausschließlich zur Übernahme der Kosten der Reparatur oder Ersetzung der Hardware oder Software verpflichtet. Wenn das Modell des Kunden veraltet ist, kann Intermodal Telematics B.V. als Ersatz ein neueres Modell liefern. Der Kunde hat im Fall einer Reparatur oder Ersetzung sämtliche Kosten für Transport und Einbau zu tragen.
  3. Alle vertraglichen Pflichten von Intermodal Telematics B.V. basieren darauf, dass größte Anstrengungen gemacht wurden.

ARTIKEL 7 – VERTRAULICHKEIT

  1. Wenn und soweit die Erfüllung des Vertrags dazu führt, dass eine Partei über die andere Partei Kenntnisse erhält, deren vertrauliche Natur der empfangenden Partei angemessenerweise bekannt sein sollte, wird die empfangende Partei diese Informationen ausschließlich für die Erfüllung des Vertrags verwenden und wird den Zugang zu diesen Informationen auf diejenigen Personen beschränken, die sie benötigen, um den Vertrag erfüllen zu können. Die Parteien garantieren, dass diese Personen verpflichtet werden, solche Informationen entweder im Rahmen einer Geheimhaltungsklausel in deren Arbeitsverträgen oder gemäß einem separaten Geheimhaltungsvertrag vertraulich zu behandeln.
  2. Der Begriff ‘vertrauliche Informationen’ schließt keine Informationen ein, die der Öffentlichkeit zu dem Zeitpunkt, an dem sie der empfangenden Partei zur Kenntnis gelangten, bereits bekannt waren oder die anschließend der Öffentlichkeit frei zugänglich werden, oder Informationen, die die empfangende Partei von einer Drittpartei erhalten hat, die keiner Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt, oder ohne dass die Drittpartei einer solchen Verpflichtung unterworfen wurde.

ARTIKEL 8 – VERANTWORTLICHKEIT / HAFTUNG

  1. Intermodal Telematics B.V. kann nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden, und zwar im weitesten Wortsinn, haftbar gemacht werden.
  2. Intermodal Telematics B.V. kann nicht für den Missbrauch oder die Umwandlung von Informationen mithilfe des Internets haftbar gemacht werden.
  3. Der Kunde stellt Intermodal Telematics B.V. von allen Ansprüchen Dritter frei.
  4. Die Haftung von Intermodal Telematics B.V. aufgrund eines anrechenbaren Versäumnisses, den Vertrag zu erfüllen, oder aus einem anderen Grund, unter ausdrücklichem Einschluss aller Versäumnisse, die vereinbarten Garantieverpflichtungen zu erfüllen, beschränkt sich auf die Vergütung von allen unmittelbaren Schäden/Verlusten bis zu einem Maximum von 25% des Vertrags (ohne MwSt). Die kumulative Gesamthaftung von Intermodal Telematics B.V. für unmittelbare Schäden/Verluste, ungeachtet der Ursache, dürfen in keinem Fall € 50.000 (fünfzigtausend Euro) übersteigen. Unmittelbare Schäden/Verluste werden ausschließlich wie folgt definiert:
  5. Sachschäden an Vermögen (Vermögensschäden);
  6. die angemessenen Kosten, die dem Kunden entstanden wären, damit Intermodal Telematics B.V. den Vertrag erfüllt. Eine Vergütung dieses Schadens oder Verlusts erfolgt jedoch nicht, wenn der Kunde den Vertrag aufgelöst hat;
  7. angemessene Kosten, die für die Ermittlung von Ursache und Umfang des Schadens/Verlusts angefallen sind, soweit die Ermittlung mit dem unmittelbaren Schaden/Verlust zusammenhängt;
  8. angemessene Kosten, die angefallen sind, um Schäden/Verluste zu verhindern oder zu umgehen, soweit der Kunde nachweist, dass solche Kosten zur Umgehung des direkten Schadens/ Verlusts geführt haben.
  9. Die Haftung von Intermodal Telematics B.V. für Schäden/Verluste – einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, mittelbare Schäden/Verluste, Folgeschäden/- verluste, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderter Goodwill, Verluste infolge von Geschäftsstagnation, Verluste infolge von Ansprüchen, die durch die eigenen Kunden des Kunden geltend gemacht werden, Material Dritter, Hardware oder Software und Schäden/Verluste infolge der Einschaltung von Drittlieferanten – ist ausgeschlossen.
  10. Alle Schadensersatzansprüche erlöschen durch bloßen Ablauf von vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Datum der Entstehung des Anspruchs.
  11. Intermodal Telematics B.V. haftet nicht für Schäden und/oder Verluste in Verbindung mit der Garantie auf die Kunden-Hardware, die sich aus Arbeiten ergeben, welche auf ausdrückliche Anweisung des Kunden durchgeführt wurden.

ARTIKEL 9 – HÖHERE GEWALT

  1. Intermodal Telematics B.V. kann für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen im Fall von höherer Gewalt nicht verantwortlich gemacht werden. Der Begriff ‘höhere Gewalt’ schließt dabei Folgendes ein:
  2. eine anrechenbare Verletzung seitens der Lieferanten von Intermodal Telematics B.V.;
  3. staatliche Maßnahmen;
  4. Stromausfälle und/oder -unterbrechungen;
  5. Ausfälle und/oder Nichtverfügbarkeit von Internet, Rechnernetzen oder Telekommunikationseinrichtungen;
  6. Krieg;
  7. Vervollständigung der Personalbesetzung;
  8. Streiks;
  9. allgemeine Transportprobleme;
  10. Nichtverfügbarkeit von einem oder mehreren Belegschaftsmitgliedern;
  11. Überschwemmungen und Naturkatastrophen.
  12. Intermodal Telematics B.V. hat das Recht, ohne vorherige Benachrichtigung verfahrensmäßige und/ oder technische Veränderungen und/oder Verbesserungen in Bezug auf die Dienstleistungen zu implementieren, die dazu führen können, dass die Dienstleistungen (oder der Zugang zu denselben) zeitweilig unterbrochen oder eingeschränkt wird.

ARTIKEL 10 – VERTRAGSDAUER UND -BEENDIGUNG

  1. Der Vertrag kann vom Kunden unter keinen Umständen vor Ablauf des Zeitraums beendet werden, der vereinbart wurde oder der im Preisangebot oder im Vertrag angegeben ist.
  2. Intermodal Telematics B.V. kann den Vertrag im Fall der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden und im Fall einer Liquidation oder eines Konkurses des Kunden ohne Schadensersatzverpflichtung auflösen.
  3. Falls der Kunde den Vertrag auf irreguläre Weise beendet hat, ist er zur Bezahlung der Rechnungen während der verbleibenden Vertragslaufzeit verpflichtet.

ARTIKEL 11 – BENACHRICHTIGUNGEN

  1. Alle Benachrichtigungen und sonstige Kommunikation zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertrag und dessen Erfüllung bedürfen der Schriftform, einschließlich Korrespondenz per E-Mail. Bei E-Mail-Mitteilungen wird davon ausgegangen, dass sie von der anderen Partei empfangen wurden, und bezüglich der anderen Partei wird davon ausgegangen, dass ihr der Inhalt dieser Mitteilungen bekannt war, wenn die Mitteilung nachweislich an die im Vertrag genannte Kontaktperson und E-Mail-Adresse verschickt wurde.
  2. Die Parteien werden sich gegenseitig sofort über jede Änderung in den im Vertrag genannten Details unterrichten.

ARTIKEL 12 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

  1. Alle Angebote, Preisangebote, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vertrag und andere Verträge zwischen Intermodal Telematics B.V. und dem Kunden unterliegen den Gesetzen der Niederlande. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, Wien, 11. April 1980, ABl 1981, 184 und 1986, 61) auf diesen Vertrag wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Eventuelle Streitigkeiten in Verbindung mit den Angeboten, Preisangeboten, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Vertrag und anderen Verträgen zwischen Intermodal Telematics B.V. und dem Kunden müssen zur erstinstanzlichen Entscheidung ausschließlich dem zuständigen Gericht in Breda, Niederlande, unterbreitet werden.

Version: 10/2020

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Impressum Intermodal Telematics B.V.
Korte Huifakkerstraat 8
4815 PS Breda
Die Niederlande

Tel: +31 76 231 0200
E-Mail: info@intermodaltelematics.com
Vorstandsmitglieder: Dethmer Drenth (Geschäftsführer), Emile Hermans (Geschäftsführer)

Hauptquartier:
Breda, Niederlande

Registrierung Niederländische Handelskammer Nummer 59281553
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL853403132B01